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Unverzichtbarkeitserklärung

Unverzichtbarkeitserklärung zur Betätigung als betriebsnotwendiger und unverzichtbarer Dienstleister zur Aufrechterhaltung kritischer Infrastrukturen (gemäß BSI-Kritisverordnung vom 22. April 2016) durch den Zentralverband Sanitär Heizung Klima

Sollte es im Zuge der Corona-Krise zu weiteren Einschränkungen, die auch die Ausübung von Handwerksfirmen betreffen, kommen, so sind Betriebe des Behälter- und Apparatebauerhandwerks, die entweder von einem Meister im selbigen Handwerk geführt oder einen entsprechenden Meister beschäftigen, von diesen auszunehmen.

Als Hersteller von produktions- und verfahrenstechnischen Anlagen und Anlagenteilen ist der Behälter- und Apparatebauer in der Corona-Krise als unverzichtbares Handwerk anzusehen.

Dem Behälter- und Apparatebauer sind u. a. Auftraggeber folgender Branchen zuzuordnen:

  • Lebensmittelindustrie
  • Pharmazeutische Industrie
  • Chemische Industrie
  • Energieunternehmen
  • Forschung & Entwicklung
  • Luft- und Schifffahrt
  • Petrochemische Industrie

Der Behälter- und Apparatebauer ist dabei nicht nur Hersteller sondern auch Instandhalter von Anlagen der o. g. Branchen.

Ein vorübergehendes Ausübungsverbot hätte zur Folge, dass es in den o. g. Branchen zu Produktionsengpässen oder Ausfällen kommen kann.

Dass der Behälter- und Apparatebauer ein unverzichtbares Handwerk ist, zeigt sich auch an der Rückführung des Handwerks von der Anlage B1 in die Anlage A der HwO, die besonders auf der Gefahrengeneigtheit (Gefahr für das Leben und die Gesundheit Dritter) ruht.

E-Mail

info@ps-apparatebau.de

Telefon

+49 (0) 40 / 70 70 858-0

Fax

+49 (0) 40 / 70 70 858-19

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